FFP2- Maskenpflicht im Schulbus

Das Schulverwaltungsamt teilt mit:

Wir weisen darauf hin, dass mit Inkrafttreten des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes ab einer 7-Tages Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Landkreis im öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung, für Fahrgäste die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) besteht.
Diese Regelung gilt auch für Schüler.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Heilfort

Amtsleiterin

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