Sehr geehrte Eltern,
ab Montag, dem 12. April, öffnen die Schulen wieder im eingeschränkten Regelbetrieb Phase 2 „Gelb“. Damit gelten die bekannten Festlegungen weiter.
Das Thüringer Gesundheitsministerium und das Thüringer Bildungsministerium haben die Regelungen zum Umgang mit Schulen und Kindergärten in Kreisen mit hoher Inzidenz angepasst. Es bleibt bei der Empfehlung, Schulen und Kindergärten ab einer Inzidenzzahl von 150 zu schließen. Es werden aber auch Maßnahmen aufgezeigt, die alternativ zu einer Schließung ergriffen werden könnten, je nachdem wie die konkrete Beurteilung der örtlichen Lage ausfällt.
Für den Saale-Holzland Kreis gelten folgende Regelungen:
Aktuelle Info vom 09.04.2021, 16:22 Uhr
Die Schulen im Saale-Holzland-Kreis sollen nach den Osterferien am 12. April wieder öffnen.
Für den Schulbetrieb gelten die Regelungen der Landes-Verordnungen.
In der Allgemeinverfügung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 09.04.2021 wird formuliert:
7.7. Nach § 38 Abs. 5 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO werden Schüler ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr und die Lehrkräfte staatlicher Schulen verpflichtet, innerhalb des Schulgebäudes sowie im Unterricht eine qualifizierte Gesichtsmaske nach § 6 Abs. 2 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO zu tragen. Für Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 reicht die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung nach § 6 Abs. 1 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO aus. Schüler ab der Klassenstufe 7 haben eine qualifizierte Gesichtsmaske nach § 6 Abs. 2 Punkt 1 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO zu tragen. Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt nicht für den Sportunterricht. In regelmäßigen Abständen ist eine Pause vom Tragen der qualifizierten Gesichtsmaske beziehungsweise Mund-Nasen-Bedeckung sicherzustellen, die im Freien oder während der Lüftungspause erfolgen soll. Bei der Essenseinnahme entfällt die Verpflichtung, wobei die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 m sicherzustellen ist. Über weitere Ausnahmen von der Verpflichtung im Einzelfall entscheidet die Schulleitung nach pflichtgemäßem Ermessen.
Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 12. April 2021 bis zum 24. April 2021.
Außerdem werden ab dem 12. April 2021 flächendeckend freiwillige Schnelltests in Form von Selbsttests auch für unsere Grundschüler eingeführt. Ich möchte Sie an dieser Stelle auf das Schreiben von Minister Holter vom 6. April 2021 hinweisen. Antworten auf Fragen zu den ab Montag zweimal wöchentlich (Montag und Donnerstag) anstehenden Selbsttests finden Sie unter
https://bildung.thueringen.de/ministerium/coronavirus/schule#faq
Sollten Sie nicht wünschen, dass Ihr Kind sich testet, geben Sie uns bitte rechtzeitig die dafür notwendige Widerspruchserklärung ab. Diese finden Sie unter https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-03-26_Selbsttest_Widerspruch_u_Datenschutz.pdf
Wenn ein Widerspruch vorliegt, wird dem Schüler kein Test ausgehändigt.
Mit freundlichen Grüßen Stefan Böhm
Schulleiter